Ratgeber - Trading Cards

 

Grundsätzlich sind bei der Bewertung von Trading Cards zwei verschiedene Ausgangspositionen zu berücksichtigen:

  • Option A
    • Die Karte ist lose
  • Option B
    • Die Karte wurde von einer professionellen Grading-Firma geprüft und in einem Acrylcase eingeschlossen

 

Für Option A gibt es verschiedene Zustände, in die wir die Karten einteilen:

 

  • Mint – die Karte ist boosterfrisch und unbespielt
  • Near Mint – die Karte ist unbespielt und weist nur minimalste Lagerspuren auf
  • Excellent – die Karte ist unbespielt, aber weist kleine Lagerspuren
  • Good – die Karte wurde bespielt und weist leichte Gebrauchs- und Lagerspuren auf
  • Lightly Played – die Karte wurde bespielt und weist größere Gebrauchs- und Lagerspuren auf
  • Played – die Karte wurde bespielt und weist deutliche Gebrauchs- und Lagerspuren auf
  • Poor – die Karte wurde stark bespielt und weist größere Mängel wie Knicke, Risse oder Ähnliches auf 

 


Für Option B gelten in der Regel Noten von 1 bis 10 die von den Grading-Firmen vergeben werden.

  • Diese Noten -  1 (mangehaft) bis 10 (makellos) – setzen sich aus vier entscheidenden Bewertungskriterien zusammen:
    • Kartenoberfläche (Surface)
    • Kartenränder (Edges)
    • Druckzentrierung in Relation zum Kartenrahmen (Centering)
    • Kartenecken (Corners)

Karten mit einer Gesamtnote 10 erreichen regelmäßig Höchstpreise auf Auktionen, da sehr streng bewertet wird.

 

 

Die bekanntesten und beliebtesten Grading-Firmen sind PSA, Beckett und CGC

 

Ihre Privatsphäre

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Klicken Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“, um Ihre Zustimmung zu erteilen.

Hinweis zur Verarbeitung Ihrer auf dieser Website erhobenen Daten in den USA durch Google: Durch Klicken auf "Alle Cookies akzeptieren" erklären Sie sich auch mit der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäss Art. 49 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichenden Datenschutzniveau angesehen. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, möglicherweise ohne die Möglichkeit des Rechtsweges.

Wenn Sie ohne weitere Auswahl auf "Speichern" klicken, findet die oben beschriebene Übertragung nicht statt. Weitere Hinweise erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen.